Fahrschule in Ulm im Branchenbuch
Fahrschule Ak im Branchenbuch Ulm
Wagnerstraße 25, 89077 Ulm
0731 3600177
Der Gewerbeeintrag Fahrschule Ak in Ulm ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Auto.
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Straße | Wagnerstraße 25 | |
PLZ, Ort | 89077 Ulm | |
Koordinaten | 48.3937,9.97657 | |
KFZ-Navigation | 48.3938,9.97656 |
Mobil | 0179 7958725 |
info@fahrschule-ak.de |
Montag | 10:00 - 13:00 |
Dienstag | 16:30 - 18:30 |
Mittwoch | 10:00 - 13:00 |
Donnerstag | 16:30 - 18:30 |
Freitag | 10:00 - 13:00 |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Theoretischer Unterricht: Dienstags und Donnerstag von 18:30 bis 20:00 |
Stichwörter | Neu-Ulm |
Dienstleistungen | Mofa-Prüfbescheinigung, Führerschein Klasse AM, Führerschein Klasse A, Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse BE, Begleitetes Fahren (BF 17), Theoretischer Unterricht, Praktischer Unterricht |
Ulm im Alb-Donau-Kreis liegt am südöstlichen Rand der Schwäbischen Alb, ca. 70km entfernt von Augsburg und bildet eines der 14 Oberzentren des Landes. 854 erstmals urkundlich erwähnt, ist Ulm sehr...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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