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Fahrschule in Ulm im Branchenbuch


Fahrschule Ak im Branchenbuch Ulm

Wagnerstraße 25, 89077 Ulm


0731 3600177


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Ak in Ulm ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Auto.

Fahrschule Ak

Die Fahrschule Ak besteht nun seit fast 10 Jahren. Im Oktober 2002 wurde die Filiale in der Wagnerstraße in Ulm gegründet. Im Jahr 2005 kam die Filiale in Senden hinzu.
Wir bieten theoretischen und praktischen Unterricht in den Klassen Mofa, M, A, B und BE an. Des Weiteren führen wir im Wechsel mit den Kollegen der anderen Fahrschulen die von der Führerscheinstelle angeordneten ASP und ASF-Seminare durch.

Anschrift

StraßeWagnerstraße 25
PLZ, Ort89077 Ulm
Koordinaten48.3937,9.97657
KFZ-Navigation48.3938,9.97656

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag10:00 - 13:00
Dienstag16:30 - 18:30
Mittwoch10:00 - 13:00
Donnerstag16:30 - 18:30
Freitag10:00 - 13:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Theoretischer Unterricht: Dienstags und Donnerstag von 18:30 bis 20:00

Weitere Informationen

StichwörterNeu-Ulm
DienstleistungenMofa-Prüfbescheinigung, Führerschein Klasse AM, Führerschein Klasse A, Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse BE, Begleitetes Fahren (BF 17), Theoretischer Unterricht, Praktischer Unterricht

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld, Bargeld, Girokarte, Rechnung

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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