Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münchener Str. 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192339 |
Fax: | 0825192380 |
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schießgrabenstrasse 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 08213247322 |
Fax: | 08213247323 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131022424 |
Fax: | 082131021424 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 0907151200 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 08431570 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | poststelle@neuburg-schrobenhausen.de |
Anschrift: | Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415190 |
Fax: | 08141519450 |
E-Mail: | poststelle@lra-ffb.de |
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Die Gemeinde Rehing liegt nordöstlich und in unmittelbarer Nähe von Augsburg.Zur Gemeinde gehören 10 Ortsteile. Mitten im Ortskern liegt die Pfarrkirche, die dem hl.Vitus und der hl.Katharina geweiht ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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