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Fahrschule in Deggendorf im Branchenbuch


Fahrschule und Ferienfahrschule A. Stern e.K. im Branchenbuch Deggendorf

Bahnhofstr. 48, 94469 Deggendorf


0991 6186


Der Gewerbeeintrag Fahrschule und Ferienfahrschule A. Stern e.K. in Deggendorf ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule und Ferienfahrschule A. Stern e.K.

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Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Stern
Ausbildung in allen Klassen: Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld bereiten wir unsere Fahrschüler auf die theoretische und praktische Prüfung vor. Wir machen Sie mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Ihnen das richtige Wissen für Ihren neuen Alltag im Straßenverkehr mit auf den Weg.
Wir unterrichten seit vielen Jahren erfolgreich in Deggendorf und Künzing und sind Ihr zertifizierter Partner für die LKW, Bus und Berufskraftfahrerausbildung.
Wir bieten die klassische Fahrausbildung sowie eine kompakte Schulung während der Ferien.

Anschrift

StraßeBahnhofstr. 48
PLZ, Ort94469 Deggendorf
Koordinaten48.835,12.9569
KFZ-Navigation48.835,12.9569

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00
Dienstag09:00 - 12:00
Mittwoch09:00 - 12:00
Donnerstag09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00
Freitag09:00 - 12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, Automatikfahrzeugschulung, Berufskraftfahrerausbildung, Busführerschein anbieten, Ferienfahrschulen, Führerscheinklassen, Gabelstaplerausbildung, Kran, LKW-Fahrschulen, Motorrad, MPU, Online lernen, Pkw-Fahrschulen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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