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Fahrschule in Günzburg im Branchenbuch


Fahrschule Eisenkolb im Branchenbuch Günzburg

Ortsstraße 6, Fahrschule, 89312 Günzburg


08221 8544


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Eisenkolb in Günzburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Eisenkolb

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EINFACH BESSER IN FAHRT KOMMEN! Wir lehren mit Freude, damit Sie Spaß beim Lernen haben. Die Fahrschule Peter Eisenkolb in der Ortsstr. 6 in 89312 Günzburg liebt es zu fahren und das Fahren zu lehren. Das ist nicht nur unser Job, sondern unsere wahre Leidenschaft. Damit das Fahren in der Lage und Situation Freude macht, bringen wir Ihnen alles bei. Sie erhalten von uns die volle Unterstützung, damit Sie nicht nur auf Ihre Fahrprüfung sondern auch den Fahralltag bestens vorbereitet sind. Egal für welchen Führerschein Sie sich interessieren, für jede unserer Klassen haben wir erfahrene Spezialisten, die Sie bis zum Ziel begleiten. Ob PKW-, LKW- oder Kranführerschein, die Fahrschule Eisenkolb ist Ihr fachkundiger Ansprechpartner.

Anschrift

StraßeOrtsstraße 6
AdresszusatzFahrschule
PLZ, Ort89312 Günzburg
Koordinaten48.4408,10.2703
KFZ-Navigation48.4408,10.2702

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 11:30
Dienstag09:00 - 11:30, 17:00 - 18:30
Mittwoch09:00 - 11:30, 17:00 - 18:30
Donnerstaggeschlossen
Freitag14:00 - 16:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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