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Fahrschule in Knetzgau im Branchenbuch


Fahrschule Frank im Branchenbuch Knetzgau

Dülbigweg 9 B, 97478 Knetzgau


09527 9500080


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Frank in Knetzgau ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Frank

Zertifiziert nach AZAV

Wir sind ein junges und modernes Unternehmen und bilden in allen Führerscheinklassen aus. Des Weiteren bieten wir Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern, Hubarbeitsbühnen-, Kran-, und Staplerausbildung sowie Gefahrgutausbildung an. Sie finden uns in Knetzgau, Haßfurt, Zeil am Main und Oberschleichach.

Anschrift

StraßeDülbigweg 9 B
PLZ, Ort97478 Knetzgau
Koordinaten49.9916,10.5488
KFZ-Navigation49.9916,10.5488

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Unterrichtszeiten: Mo + Mi 18:30- 20:00 Uhr in Zeil am Main Di + Do 18:30 - 20:00 Uhr in Knetzgau Di + Do 18:30 - 20:00 Uhr in Haßfurt Mi 19:00 bis 20:30 Uhr in Oberschleichach

Weitere Informationen

StichwörterAnhänger-Fahrschule, Anhängerschulung, Ausbildungsfahrschulen, Autofahren lernen, Autoführerschein, Automatikfahrzeugschulung, Berufskraftfahrerausbildung, Busfahrausbildungen, Busführerschein anbieten, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Fahrlehrerin, Fahrschüler, Gabelstaplerausbildung, LKW-Fahrschulen, Pkw-Fahrschulen
SprachenDeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Bargeld, Rechnung

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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