Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
Der Gewerbeeintrag Schneider Andrea Schloss-Apotheke in Marktbreit ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Apotheke.
Schneider Andrea Schloss-Apotheke
Wir stehen Ihnen als Experten der Pharmazie bei allen Fragen rund um Gesundheit und Wohlbefinden zur Seite – ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten! Unser vielseitiges Leistungsangebot reicht von einer kompetenten Beratung und einer umfassenden Versorgung mit Medikamenten über zahlreiche ergänzende Gesundheitsangebote bis hin zu attraktiven und abwechslungsreichen Aktionen.
Informieren Sie sich auf unserer Website oder besuchen Sie uns direkt vor Ort.
Marktbreit im Landkreis Kitzingen wurde 1266 urkundlich erwähnt. Marktbreit liegt im südlichen Maindreieck und ist sehr als Geburtsort des Arztes Alois Alzheimer bekannt. Sehenswert sind unter anderem das...
Weitere Einträge zu Apotheke in Marktbreit im Branchenbuch
Sie suchen Anschriften, Adressen und Telefonnummern aus der Kategorie Apotheke in Marktbreit? Kein Problem! Das Branchenbuch ortsdienst.de bietet schnell und übersichtlich genau die Daten, die Sie für Ihre Suche nach dem passenden Gewerbe Schneider Andrea Schloss-Apotheke bzw. der passenden Firma Schneider Andrea Schloss-Apotheke benötigen! Alle Informationen zu Schneider Andrea Schloss-Apotheke in Marktbreit, insbesondere Kontaktdaten, eine Karte sowie weitere Vorschläge zu Themen, die Sie interessieren könnten. Sie haben selbst ein Gewerbe aus der Kategorie Apotheke? Dann nutzen Sie jetzt zahlreiche Vorteile von ortsdienst.de, präsentieren Sie Ihr Gewerbe im Internet und melden Sie sich jetzt an!
In einer Apotheke werden Arzneimittel und medizinische Produkte abgegeben, geprüft und z. T. hergestellt. Auch die Patientenberatung ist eine Hauptaufgabe des Apothekenpersonals.
Apothekenpflicht
Generell unterliegen solche Arzneimittel der Apothekenpflicht, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen und für die eine Beratung notwendig ist. Die Apothekenpflicht dient der Arzneimittelpflicht.
Verschreibungspflicht
Als Rezeptpflicht bzw. Verschreibungspflicht bezeichnet man eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und medizinische Produkte. U. a. soll dadurch der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen bei Arzneimitteleinnahme geschützt werden und der Missbrauch von Arzneimitteln soll verhindert werden.
Versandapotheke
Seit 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Versandapotheken müssen jedoch als Apotheken und Versandhandel zugelassen sein.
Apothekenketten
In Deutschland sind Apothekenketten nicht vorhanden, wenn man von Filialapotheken absieht. Allerdings können Kooperationen (z. B. DocMorris) bestehen, wo rechtlich selbstständige Einzelbetriebe ein Logo verwenden.