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Öffentliche Waagen stellen solche Waagen dar, die entsprechend dem Eichgesetz das Wägegut Dritter wiegen. Insofern sollten nicht der Waageninhaber oder der Wäger ein besonderes Interesse an dem Wägeergebnis haben. Man findet öffentliche Waagen beispielsweise auf dem Großmarkt, auf dem Schlachthof oder in Form von öffentlichen Fahrzeugwaagen bei Transportunternehmen oder entsprechenden Betrieben. Die öffentlichen Waagen sollten jedermann zugänglich sein, sodass man sich entweder bei der jeweiligen Kommunalverwaltung oder bei der regional zuständigen Eichbehörde über die Standorte und die Öffnungszeiten der jeweiligen Waage erkundigen kann.