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Allein schon aus Gründen des Verbraucherschutzes ist es natürlich notwendig, dass Waagen im Bereich des Einzelhandels bzw. auch Industriewaagen einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden. Dies geschieht in der Regel alle zwei bis drei Jahre – verantwortlich zeichnen hierfür die zuständigen Eichämter bzw. Eichbehörden, die die Messgeräte hinsichtlich ihrer Funktionalität untersuchen.