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Gerichtsvollzieher in Feldkirchen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieherin Glindemann
12.15 km von Feldkirchen
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:08925549252
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Di+Do 10-11:30 Uhr
(18)
Hauptgerichtsvollzieher Heidenreich
12.15 km von Feldkirchen
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:089264157
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Mo 11-13 Uhr Do 8-10 Uhr
(31)
Obergerichtsvollzieher Lex
12.15 km von Feldkirchen
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:08923687745
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Do 12-14 Uhr
(10)
Hauptgerichtsvollzieher Heilmaier
12.15 km von Feldkirchen
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:089263194
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr
Fr 9-11 Uhr
(15)
Gerichtsvollzieher Schubert (Holzstr.)
12.15 km von Feldkirchen
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:08923232920
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Mi+Fr 9-11 Uhr
(8)
Hauptgerichtsvollzieher Schmidt
12.19 km von Feldkirchen
Anschrift:Baumgartnerstraße 1, 81373 München
Telefon:089536685
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 8:30-10:30 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Fischer
12.19 km von Feldkirchen
Anschrift:Schragenhofstraße 27, 80992 München
Telefon:0891406453
Fax:0891406260
Sprechzeiten:Mo+Do 12-14 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Hofmann
12.19 km von Feldkirchen
Anschrift:Graflinger Straße 22, 94469 Deggendorf
Telefon:099138315315
Fax:099138315316
E-Mail:gvhofmann.johann@hotmail.de
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr, FR 09-11 Uhr
(26)
Gerichtsvollzieher Schmid
12.33 km von Feldkirchen
Anschrift:Gabelsbergerstraße 52, 80333 München
Telefon:08989085595
Fax:08928853902
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
Do 13-15 Uhr
(25)
Hauptgerichtsvollzieherin Sperlich
12.33 km von Feldkirchen
Anschrift:Gabelsbergerstraße 52, 80333 München
Telefon:08989085599
Fax:08928853902
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
21 - 30 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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