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Gerichtsvollzieher in Feldkirchen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(13)
Gerichtsvollzieher Müller
11.49 km von Feldkirchen
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08935042927
Sprechzeiten:Mo 15-17 Uhr Di 11-13 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Hardekopf
11.49 km von Feldkirchen
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08912036832
Fax:08930657720
Sprechzeiten:Di + Do 9-10:30 Uhr
(31)
Obergerichtsvollzieher Schaden
11.49 km von Feldkirchen
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:0893003692
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieher Böhnlein
11.49 km von Feldkirchen
Anschrift:Bonner Platz 1/IV, 80803 München
Telefon:08935042744
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-11 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Boski
11.49 km von Feldkirchen
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08951556549
Sprechzeiten:Dienstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(12)
Hauptgerichtsvollzieher Geiger
11.95 km von Feldkirchen
Anschrift:Griegstr. 27, 80807 München
Telefon:089355608
Fax:08935827259
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 15-17 Uhr
(12)
Gerichtsvollzieherin Vollnhals
12.14 km von Feldkirchen
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935890902
Fax:08935895247
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 10-12 Uhr
(35)
Gerichtsvollzieher Auner
12.14 km von Feldkirchen
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935895265
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 10-12 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieher Winter
12.14 km von Feldkirchen
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08932208522
Fax:08932208016
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 16-18 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieher Kirchner
12.15 km von Feldkirchen
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:0892607600
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Mo 11-13 Uhr Mi 9-11 Uhr
11 - 20 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Feldkirchen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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