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Steuerberatung in Neuried (bei München) im Branchenbuch


Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Neuried im Branchenbuch Neuried

Alpspitzring 41, 82061 Neuried


080009666698383


Der Gewerbeeintrag Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Neuried in Neuried (bei München) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Neuried

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Willkommen beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. in der Beratungsstelle Neuried. Seit 2016 ist der Beratungsstellenleiter Wolfgang Lauer hier für seine Mitglieder tätig und erstellt Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen der Beratungsbefugnis. Die Beratungsstelle ist immer gut per E-Mail erreichbar. Termine nach Vereinbarung. Eine zeitnahe und schnelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung hat stets hohe Priorität. Hausbesuche für Mitglieder mit Handicap oder Mitglieder, die das Haus nicht verlassen können. 10 Minuten zu Fuß von der U-Bahn Haltestelle Fürstenried West-Schweizer Platz. Kostenlose Parkmöglichkeit direkt vor Ort. Rollstuhlgerechtes Büro. Kinder können zur Beratung mitgebracht werden.

Anschrift

StraßeAlpspitzring 41
PLZ, Ort82061 Neuried
Koordinaten48.0854,11.4705
KFZ-Navigation48.0853,11.4703

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00, 12:30 - 17:00
Dienstag08:00 - 12:00, 12:30 - 17:00
Mittwoch08:00 - 12:00, 12:30 - 17:00
Donnerstag08:00 - 12:00, 12:30 - 17:00
Freitag08:00 - 12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Vereinbarung

Weitere Informationen

Gründungsjahr2016
StichwörterLohnsteuerhilfeverein, Steuerhilfeverein, Lohnsteuerhilfe, Steuerhilfe, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Beratung, Steuern sparen, Steuern, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Pensionäre, Studenten, steuerliche Beratung, Steuererstattung, Steuerbescheid, Steuerrückerstattung, Steuervorteile, Steuertipps, Beratungsstelle, Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle
DienstleistungenErstellung der Einkommensteuererklärung, Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung, Prüfung des Steuerbescheids, Einlegung von Einsprüchen, Ganzjährige steuerliche Beratung, Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Verlängerung von Abgabefristen
VerbändeBundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Sprachendeutsch

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Steuerberatung

Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.

Aufgaben des Steuerberaters

Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen  z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.

Lohnsteuerhilfeverein

Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.

Steuerberatungsgesetz

Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.

Die Steuerberatung

Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

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