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Eine Handwerkskammer stellt eine Selbstverwaltungseinrichtung in einem Kammerbezirk dar, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist. Im Wesentlichen ist es das Anliegen einer Handwerkskammer, die Belange des Handwerks zu regeln sowie die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten. Die Handwerkskammer beaufsichtigt auch die Kreishandwerkerschaften oder auch Innungen, welche in einem Kammerbezirk tätig sind. Nicht zuletzt obliegt der Handwerkskammer auch die Regelung der Berufsausbildung, sodass entsprechende Prüfungsordnungen erlassen und verwaltet werden.