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Gerichtsvollzieher in Unterföhring - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Gerichtsvollzieher Joseph
11.37 km von Unterföhring
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08951399666
Fax:08951505580
Sprechzeiten:Di+Do 8:30-10:30 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Jung
11.37 km von Unterföhring
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08923547302
Sprechzeiten:Mo-Di 13-15 Uhr
(16)
Gerichtsvollzieherin Werner
11.37 km von Unterföhring
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08972999516
Fax:0892555130187
Sprechzeiten:Mo 8-10 Uhr Mi 13-15 Uhr
(24)
Obergerichtsvollzieherin Wölfle
11.37 km von Unterföhring
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08972999514
Sprechzeiten:Mo 12-14 Uhr
Mi 11-13 Uhr
(16)
Hauptgerichtsvollzieherin Hochdorfer
11.37 km von Unterföhring
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08954344112
Fax:08954862660
Sprechzeiten:Mo 12-14 Uhr Do 8-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Lurz
12.16 km von Unterföhring
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:0891412742
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
(27)
Gerichtsvollzieher Krammer
12.16 km von Unterföhring
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08914303526
Fax:08914334508
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
(12)
Hauptgerichtsvollzieher Zeitler
12.16 km von Unterföhring
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:089142786
Fax:0891406260
Sprechzeiten:Di+Do 11-13 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieher Schneider
12.16 km von Unterföhring
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08923926889
Fax:089381694861
Sprechzeiten:Di+Do 9-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Scharfenberg
12.16 km von Unterföhring
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08941172926
Fax:08941172927
Sprechzeiten:Mo 10-12 Uhr Mi 10-12Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Unterföhring? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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