Wohnungsamt in Landshut

Luitpoldstr. 29a, 84034 Landshut

Telefon:0871 88 1645
Fax:0871 88 16 41
E-Mail:sozialamt.wohnungswesen@landshut.de
Öffnungszeiten:Mo Di Do Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-16 Uhr

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Es ist gängig, sein Anliegen an Behörden wie das Wohnungsamt schriftlich vorzutragen, insbesondere, wenn es um Fragen betreffend sozialen Wohnungsbau, Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld geht. Daher stellt ortsdienst.de Ihnen hier die Adresse für ein Schreiben an das Wohnungsamt in Landshut sowie Fax und Mail zur Verfügung.

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Wohnungsamt FAQ Top 3 Fragen

Wo beantragt man Wohngeld?
Was für Unterlagen muss ich für die Beantragung von Wohngeld mitbringen?
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Weitere Fragen

Wohnungsamt Landshut: Informationen zu Wohnungsamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Wohnungsamt in Landshut. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Wohnungsamt in Landshut können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Wohnungsamt Dienstleistungen und Zuständigkeiten

§5-Schein
B-Schein
Freibeträge Wohnberechtigungsschein
Haushaltsmitglied Definition
Mietspiegel
Mietzuschuss Berechtigung
Online WBS-Antrag
Soziale Wohnraumförderung
Sozialwohnung Größe
Sozialwohnung Informationen
Wohnberechtigungsschein Anspruch
Wohnberechtigungsschein beantragen
Wohnberechtigungsschein Unterlagen
Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeld beantragen
Wohngeld Höhe
Wohngeld und WBS Informationen
Wohngeld Unterlagen
Wohngeldrechner

Wohnungsamt Lexikon

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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Wichtige rechtliche Hinweise

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde. Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bei den aufgeführten Dienstleistungen und Zuständigkeiten handelt es sich um typische Angaben für die gewählte Kategorie Wohnungsamt. Beachten Sie bitte auch den Beschreibungstext des gewählten Eintrages in Landshut! Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

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