Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchgasse 14, 97834 Birkenfeld |
Telefon: | 09398730 |
Anschrift: | Albertgasse 11, 97225 Zellingen |
Telefon: | 09396838 |
Anschrift: | Schulstr. 6, 97857 Urspringen |
Telefon: | 09396413 |
Anschrift: | Am Kist 38, 97842 Karbach |
Telefon: | 093912333 |
Anschrift: | Burkardusstr. 3, 97274 Leinach |
Telefon: | 093642085 |
Anschrift: | Elisabethenstr. 5, 97274 Leinach |
Telefon: | 093642616 |
Anschrift: | Birkenfelder Str. 1, 97259 Greußenheim |
E-Mail: | kinderhaus.greussenheim@web.de |
Anschrift: | Oberdorfstr. 32, 97849 Roden |
Telefon: | 09396784 |
Anschrift: | Obere Bachgasse 20, 97225 Zellingen |
Telefon: | 093646131 |
Anschrift: | Am Kirchhof 10, 97837 Erlenbach b.Marktheidenfeld |
Telefon: | 09391916660 |
Die Gemeinde Birkenfeld liegt im Landkreis Main-Spessart in Unterfranken. Die Ortschaft, deren örtliches Leben stark durch Vereine geprägt ist, wurde im Jahr 788 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Durch...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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