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Fahrschule in Haag in Oberbayern im Branchenbuch


Fahrschule Weilnhammer im Branchenbuch Haag

Marktplatz 21, 83527 Haag


08072 8452


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Weilnhammer in Haag in Oberbayern ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Weilnhammer

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Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Weilnhammer!
Wir sind Ihre kompetente Fahrschule in Haag.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Team von der Fahrschule Weilnhammer

Anschrift

StraßeMarktplatz 21
PLZ, Ort83527 Haag
Koordinaten48.1614,12.1833
KFZ-Navigation48.1614,12.1833

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 12:00
Dienstaggeschlossen
Mittwoch13:00 - 16:00, 18:30 - 20:30
Donnerstaggeschlossen
Freitag09:00 - 12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

jeden 2. Samstag im Monat 10.00 bis 13.00 Uhr

Weitere Informationen

StichwörterAnhänger-Fahrschule, Anhängerschulung, Ausbildungsfahrschulen, Autofahren lernen, Autoführerschein, Automatikfahrzeugschulung, Fahrschule, Fahrschule Haag, Fahrschüler, Fahrschule Soyen, Fahrstunden, Führerschein, Motorradfahrschule, Traktorfahrschule

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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