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Fahrschule in Nürnberg im Branchenbuch


Manni`s Fahrschule im Branchenbuch Nürnberg

Bucher Straße 95, 90419 Nürnberg


0911 330441


Der Gewerbeeintrag Manni`s Fahrschule in Nürnberg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Manni`s Fahrschule

Die Ferienfahrschule in Nürnberg

Manfred Mertel, Inhaber und Fahrlehrer seit 1988 in allen Klassen, und sein Team haben ein gemeinsames Ziel:

“IHNEN schnell und sicher zu IHREM Führerschein zu verhelfen!”

Seit 27 Jahren ist es unserer Fahrschule in Nürnberg besonders wichtig, dass Sie umfassend und gezielt auf die Prüfung vorbereitet werden. Dazu steht bei uns ein topausgebildetes Fahrlehrer- und Kursleiterteam bereit, das Sie mit langjähriger Erfahrung, Feingefühl und pädagogischem Geschick zum gewünschten Führerschein führt.

Anschrift

StraßeBucher Straße 95
PLZ, Ort90419 Nürnberg
Koordinaten49.4653,11.0695
KFZ-Navigation49.4653,11.0695

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag16:00 - 19:00
Dienstaggeschlossen
Mittwoch16:00 - 19:00
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Unterricht Montag und Mittwoch von 19:00 bis 20:30 Uhr Jeden zweiten Samstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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