Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Prälat-Neun-Str. 11 , 94227 Zwiesel |
Telefon: | 0992284490 |
Fax: | 09922844949 |
E-Mail: | birgit.eisch@caritas-zwiesel.de |
Anschrift: | Pfleggasse 8, 94209 Regen |
Telefon: | 0992194620 |
Fax: | 09921946262 |
E-Mail: | loibl@caritas-regen.de |
Anschrift: | Grüber-Str. 1 , 94481 Grafenau |
Telefon: | 08552408880 |
E-Mail: | sozialberatung@caritas-freyung.de |
Anschrift: | Metzgergasse 16, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09912966030 |
Fax: | 09912966039 |
E-Mail: | schuldnerberatung@caritas-deggendorf.de |
Anschrift: | Am Pferdemarkt 20 , 94469 Deggendorf |
Telefon: | 099138970 |
E-Mail: | schuldnerberatung@caritas-deggendorf.de |
Anschrift: | Dr.-Schellerer-Str. 22b , 94234 Viechtach |
Telefon: | 0994294880 |
Fax: | 09942948828 |
E-Mail: | asb-sb@caritas-viechtach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 4 , 94065 Waldkirchen |
Telefon: | 0858198820 |
Anschrift: | Spitalplatz 4 , 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 0856196070 |
E-Mail: | betreuungsverein@caritas-rottal-inn.de |
Kirchdorf ist eine Gemeinde des Landkreises Regen im Freistaat Bayern. Die Ortschaft wurde erstmals 1254 schriftlich erwähnt. Der Ort liegt verkehrsgünstig an der B 85. Durch die Lage im Bayerischen Wald...
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Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung und bietet Hilfe für Menschen mit Schulden. Schulden oder eine Überschuldung können Menschen in eine schier ausweglose Situation bringen. An der Stelle setzt die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen an.
In einer Schuldnerberatungsstelle wird Hilfe für Schuldner mit finanziellen, rechtlichen sowie psychologischem und sozialen Fragen angeboten. Die Beratung wird oftmals von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern durchgeführt. In die Beratung sind je nach Problemlage Psychologen, Betriebswirte und Juristen eingebunden.
Das Ziel der Beratung besteht primär in der Sicherung der einfachsten Bedürfnisse der Rat suchenden Menschen. Dazu wird eine zeitnahe Absicherung des Schuldners und seiner Familie in Angriff genommen. In erster Linie geht es um elementare Lebensbedürfnisse wie Wohnraum, Strom und Lebensmittel. Später wird eine vollständige Schuldenregulierung angestrebt.
Die in Deutschland geltende Insolvenzordnung ermöglicht überschuldeten Menschen eine Restschuldbefreiung. Nach Eröffnung eine Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer darauf folgenden sechsjährigen Phase des Wohlverhaltens der Schuldner kann eine Zahlungsentpflichtung des Schuldners über ein Gericht beschlossen werden.
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