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Der Gewerbeeintrag Fahrschule Ludwig & Ertel GmbH in Maxhütte-Haidhof ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Fahrschule Ludwig & Ertel GmbH
Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Ludwig & Ertel GmbH
Möchtest Du möglichst schnell und mit viel Spaß Deinen Führerschein machen? Dann komm bei uns vorbei. Wir garantieren Dir die volle Unterstützung bei Theorie, Praxis und allen unterwegs aufkommenden Fragen, damit Du Deine Prüfungen bestehst. Wir würden uns freuen, Dir das Fahren beizubringen und Dich auf dem spannenden Weg zum eigenen Führerschein begleiten zu dürfen. Wir bilden in unserer Fahrschule alle Führerscheinklassen ab bis auf den Bus Führerschein. Wir haben Filialen in Maxhütte-Haidhof, Schwarzenfeld und Leonberg.
Welche Frage Dir auch im Kopf rumspukt, wir beantworten sie Dir gern in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Ruf uns dafür einfach an unter 09471-6010054 oder über den direkten Draht unter 0170-2833677. Du kannst uns aber auch eine E-Mail schreiben an mail@fahrschule-ludwig-ertel.de, weitere Informationen zu unserer Fahrschule findest du auch unter www.fahrschule-ludwig-ertel.de.
Maxhütte-Haidhof im Landkreis Schwandorf liegt in der mittleren Oberpfalz im Städtedreieck Teublitz, Burglengenfeld und Maxhütte-Haidhof. Nahe dem Vorderbayerischen Wald gelegen, wurde Maxhütte-Haidhof...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Maxhütte-Haidhof im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.