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Personalvermittlung in Schwandorf im Branchenbuch


M.H.E. GmbH im Branchenbuch Schwandorf

Fischseestr. 13, 92421 Schwandorf


09431 399600


Der Gewerbeeintrag M.H.E. GmbH in Schwandorf ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Personalvermittlung.

M.H.E. GmbH

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Anschrift

StraßeFischseestr. 13
PLZ, Ort92421 Schwandorf
Koordinaten49.3211,12.1067
KFZ-Navigation49.3211,12.1067

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StichwörterArbeitnehmerüberlassung, Headhunter, Leasingpersonal, Personal, Personalagentur, Personalberater, Personalberatung, Personalmanagement, Personalvermitllung, Projektmanagement

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Personalvermittlung

Personalvermittler bzw. Headhunter sind in der Rubrik Personalvermittlung im Branchenbuch auf ortsdienst.de verzeichnet. Normalerweise vermitteln Headhunter passendes Personal an Arbeitgeber und erhalten dafür eine Provision.

Aufgaben des Headhunters

Headhunter bzw. Personalvermittler suchen nach passendem Personal für den jeweiligen Arbeitgeber. Dafür werden offene Stellenangebote akquiriert, Besetzungsbilder angefertigt und dies mittels Profiling mit dem potentiellen Arbeitnehmer abgeglichen. Zielstellung ist es, einen Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu erwirken.

Anforderungen an den Personalvermittler

Grundlegend wird von einem Personalvermittler erwartet, dass er neutral und objektiv ist und über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Ebenfalls sind Kommunikationsfreudigkeit, Reisebereitschaft und eine gute Selbstorganisation typische Eigenschaften des Personalvermittlers.

Aufgabenfelder der Personalvermittlung

Personalvermittler sind sehr häufig im Bereich der Arbeitsvermittlung (z. B. für die Bundesagentur für Arbeit) tätig. Ebenfalls sind Personalvermittler in Zeitarbeitsunternehmen untergebracht. Ferner sind eigene Vermittlungsagenturen oder Executive Search-Agencies als wichtige Einsatzgebiete der Personalvermittler zu nennen.

Erlaubnispflicht der Arbeitsvermittler

Bis 2002 bestand in Deutschland eine Erlaubnispflicht für Personalvermittler (insb. Arbeitsvermittler). Ihnen wurden für ihre Tätigkeit die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung unter entsprechenden Auflagen erteilt. Seit 2002 ist die gesamte Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung nicht mehr erlaubnispflichtig.

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