Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift | Klosterplatz 7, 07381 Pößneck |
Telefon | 0171 2921050 |
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Anschrift | Gartenstr. 1, 91074 Herzogenaurach |
Telefon | 09132 3456 |
Website | http://www.mon.de/mfr/Kühnl&Müller.194078 |
Anschrift | Am Reckenberg 5, 96145 Seßlach |
Telefon | 09567 663 |
fahrschule-duenisch@gmx.de | |
Website | http://mon.de/ofr/duenisch.284993 |
Direkt anzeigen | Öffnungszeiten |
Anschrift | Hauptstr. 54, 90547 Stein |
Telefon | 0911 676282 |
info@fahrschule-undheim.de | |
Website | http://www.fahrschule-undheim.de |
Anschrift | Am Rathaus 3, 90522 Oberasbach |
Telefon | 0911 694489 |
fahrschule-otto-alt@t-online.de | |
Website | https://www.fahrschule-otto-alt.de |
Direkt anzeigen | Öffnungszeiten |
Anschrift | Köhlerweg 6, 93437 Furth im Wald |
Telefon | 09973 4367 |
fahrschule.riedl@gmail.com |
Anschrift | Adlerstr. 33, 90556 Cadolzburg |
Telefon | 09103 664 |
Mobil | 0176 39062174 |
Anschrift | Habichtweg 15, 93437 Furth im Wald |
Telefon | 09973 1580 |
sieberl@t-online.de |
Anschrift | Zöllnertorstr. 5, 91126 Schwabach |
Telefon | 09122 16824 |
Mobil | 0172 9710656 |
info@fahrschule-steyer.de | |
Website | http://www.fahrschule-steyer.de |
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Anschrift | Friedrich-Ebert-Straße 24, 91126 Schwabach |
Telefon | 0172 8126227 |
info@fahrschule-al.de | |
Website | http://www.fahrschule-al.de |
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Die Gemeinde Neusorg liegt im niederbayerischen Landkreis Tischenreuth. Gegründet wurde der Ort erst um 1535 und zählt somit zu den jüngsten des Landkreises. Angrenzende Gemeinden sind Ebnath, Pullenreuth...
mehrAls privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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