 | Können für eine Maklererlaubnis oder für die Beantragung eines Reisegewerbes Kosten anfallen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Eine nach § 34c der Gewerbeordnung beantragte Maklererlaubnis (Erlaubnisverfahren Immobilienmakler, Darlehensvermittlung, Anlageberatung, Bauträger und Baubetreuer) kann - je nachdem, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt - bis zu 3.500 Euro kosten.
Die Beantragung eines Reisegewerbes schlägt - abhängig davon, ob es sich um eine befristet oder unbefristete Reisegewerbekarte handelt - mit Kosten zwischen 20 und 500 Euro zu Buche.
Je nach Aufwand des Gewerbeamtes bzw. Ordnungsamtes bei der Bearbeitung des jeweiligen Anliegens entstehen verschiedene Gebühren. Man kann sich im Vorfeld beim zuständigen Ansprechpartner oder auf den Internetseiten des Amtes erkundigen, auf welchen Betrag sich die Verwaltungsgebühren belaufen werden.