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Fahrschule in Lankwitz im Branchenbuch


Harri Krause Fahrschule im Branchenbuch Berlin

Gallwitzallee 114, 12249 Berlin


030 7759333


Der Gewerbeeintrag Harri Krause Fahrschule in Lankwitz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Harri Krause Fahrschule

Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Harri Krause in Berlin, Frei und unabhängig sein! Im Beruf, beim Sport und in der Freizeit. Nie wieder auf den Bus im Regen oder in der Kälte warten müssen. Mit dem Führerschein in die Zukunft. Unsere Fahrzeuge machen die Ausbildung zu einem Erlebnis. Golf VI oder brandneue Golf VII warten auf Euch, denn Ihr habt die Wahl mit welchem Fahrzeug Ihr die Ausbildung und Prüfung machen wollt. Oder wollt ihr für den beruflichen oder privaten Zweck weitere Führerscheine machen? Kein Problem! Bieten berufliche Führerscheine der Klassen BE, C1, C1E und C und auf zwei Rädern der Klassen A, A1, A2 und AM. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir begleiten Sie sicher bis zum Ihren Führerschein. Ihre Fahrschule Harri Krause

Anschrift

StraßeGallwitzallee 114
PLZ, Ort12249 Berlin
Koordinaten52.4257,13.3473
KFZ-Navigation52.4257,13.3476

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag15:00 - 18:30
Dienstag15:00 - 18:30
Mittwoch15:00 - 18:30
Donnerstag15:00 - 18:30
Freitag15:00 - 18:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerführerschein, Auffrischungstraining, Ausbildung LKW, C1 Führerschein, Autoführerschein, Berufskraftfahrerausbildung, Beschleunigte Grundqualifikation, Bildungsgutschein, Eintrag 95, Fahrschule, Fahrschulen, LKW-Führerschein, Motorradführerschein, Nachschulung, Pannenhilfekurs, Punkteabbaukurse, Schnupperstunden, Weiterbildung Berufskraftfahrer, Werkstatt

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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