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Bürgeramt - Häufige Fragen

Ich möchte meine Anschrift im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung ändern. Wie geht das?

Achtung! Hinweise beachten:
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Man wendet sich umgehend an die zuständige KFZ-Zulassungsbehörde - die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Ist man innerhalb Deutschlands umgezogen und hat einen neuen Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde angegeben, so macht dies unter Umständen weitere Änderungen notwendig. Als Fahrzeughalter besteht die Verpflichtung, die neue Anschrift (gleiches gilt auch für Namensänderungen von Personen oder Firmen) in den jeweiligen Fahrzeugpapieren bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II eintragen zu lassen. Zuständig für die gebührenpflichtige Änderung ist in jedem Fall die Kraftfahrzeugzulassungsstelle; in vielen Bundesländern übernehmen aber auch die Bezirksämter bzw. Bürgerämter diese Dienstleistung.

Mitzubringen sind in der Regel:

  • die Zulassungsbescheinigungen/ Fahrzeugschein
  • geänderter Personalausweis/ Meldebestätigung
  • ggf. Vollmacht für den Vertretungsberechtigten
  • ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gesellschaftervertrag/ Vollmacht der Gesellschafter
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung 

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

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