 | Ich möchte meine Anschrift im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung ändern. Wie geht das?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Man wendet sich umgehend an die zuständige KFZ-Zulassungsbehörde - die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Ist man innerhalb Deutschlands umgezogen und hat einen neuen Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde angegeben, so macht dies unter Umständen weitere Änderungen notwendig. Als Fahrzeughalter besteht die Verpflichtung, die neue Anschrift (gleiches gilt auch für Namensänderungen von Personen oder Firmen) in den jeweiligen Fahrzeugpapieren bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II eintragen zu lassen. Zuständig für die gebührenpflichtige Änderung ist in jedem Fall die Kraftfahrzeugzulassungsstelle; in vielen Bundesländern übernehmen aber auch die Bezirksämter bzw. Bürgerämter diese Dienstleistung.
Mitzubringen sind in der Regel:
- die Zulassungsbescheinigungen/ Fahrzeugschein
- geänderter Personalausweis/ Meldebestätigung
- ggf. Vollmacht für den Vertretungsberechtigten
- ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gesellschaftervertrag/ Vollmacht der Gesellschafter
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung