Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden |
Telefon: | 03534376227 |
Fax: | 035343512 |
E-Mail: | info@amt-schradenland.de |
Anschrift: | Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster) |
Telefon: | 03535462660 |
Fax: | 03535462657 |
E-Mail: | landrat@lkee.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Altmarkt 1, 01990 Ortrand |
Telefon: | 035755605327 |
Fax: | 035755605230 |
E-Mail: | post@amt-ortrand.de |
Anschrift: | Steinweg 6, 04928 Plessa |
Telefon: | 03533480633 |
Fax: | 035335213 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstraße 12, 04910 Elsterwerda |
Telefon: | 0353365349 |
Fax: | 03533655349 |
E-Mail: | tiefbau@elsterwerda.de |
Anschrift: | Remonteplatz 8, 01558 Großenhain |
Telefon: | 035217252602 |
Fax: | 0352172588040 |
E-Mail: | kreisstrassenbauamt@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 04932 Röderland |
Telefon: | 0353348380 |
Fax: | 03533483834 |
E-Mail: | info@gemeinde-roederland.de |
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Großthiemig liegt nahe der Landesgrenze zu Sachsen, unweit der Stadt Elsterwerda. Das Ortsbild ist sehr durch die gotische Kirche geprägt.
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Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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