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Tiefbauämter in Sachsen - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Tiefbauamt in Sachsen. Das Tiefbauamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Tiefbauamt in Sachsen gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Tiefbauamt in Sachsen ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In vielen Bundesländern gilt für diese Behörde eine abweichende Bezeichnung. Gemein ist diesen Institutionen allerdings, dass sie allesamt mit Bauangelegenheiten beschäftigt sind. Das Tiefbauamt in Sachsen ist mit allen unterirdischen Bauvorhaben beschäftigt, aber z.B. auch mit dem Bau von Brücken. Anhand der folgenden Liste zum Tiefbauamt in Sachsen können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Markt 31, 01683 Nossen
Telefon:035242434497
Fax:03524243411
E-Mail:stadt@nossen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 9-11 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 01623 Lommatzsch
Telefon:03524154042
Fax:035241540642
E-Mail:info@lommatzsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Niedermarkt 1, 04736 Waldheim
Telefon:03432757230
Fax:03432757200
E-Mail:Postfach@stadt-waldheim.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Markt 1, 09661 Hainichen
Telefon:03720760150
Fax:03720760112
E-Mail:hainichen@hainichen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 156, 09603 Großschirma
Telefon:03732889937
Fax:03732889910
E-Mail:p.junghanns@grossschirma.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
Anschrift:Schloßberg 9, 01662 Meißen
Telefon:03521467151
Fax:03521467263
E-Mail:post@stadt-meissen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
Anschrift:Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
Telefon:035213032502
Fax:035213032500
E-Mail:kreisbauamt@kreis-meissen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida
Telefon:037317990
Fax:037317993250
E-Mail:landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Heubnerstr. 15, 09599 Freiberg
Telefon:037312730
Fax:03731273130
E-Mail:Stadtverwaltung@freiberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr, Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Anschrift:Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz
Telefon:03526550049
Fax:03526550053
E-Mail:post@nuenchritz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-11 Uhr
Di 8-11 Uhr und 13-18 Uhr
Do 13-15:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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