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Anschrift: | Rathausstraße 1, 15374 Müncheberg |
Telefon: | 03343281145 |
Fax: | 03343281245 |
E-Mail: | rathaus@stadt-muencheberg.de |
Anschrift: | Klosterstr. 14, 15344 Strausberg |
Telefon: | 033468507510 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 1, 15377 Buckow |
Telefon: | 033433150212 |
Fax: | 033433150190 |
Anschrift: | Küstriner Straße 67, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346804920 |
Fax: | 0334688805 |
E-Mail: | info@amt-seelow-land.de |
Anschrift: | Küstriner Straße 61, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346802154 |
Fax: | 03346802200 |
E-Mail: | info@seelow.de |
Anschrift: | Am Markt 4-6, 15517 Fürstenwalde/Spree |
Telefon: | 03361557237 |
Fax: | 03361557400 |
E-Mail: | stadtverwaltung@fuerstenwalde-spree.de |
Anschrift: | Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg |
Telefon: | 03341381327 |
Fax: | 03341381430 |
E-Mail: | info@stadt-strausberg.de |
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Müncheberg im Landkreis Märkisch-Oderland erhielt bereits 1245 das Stadtrecht. Am Rande der Märkischen Schweiz gelegen, bietet Müncheberg zahlreiche Sehenswürdigkeiten, unter anderem den Berliner...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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