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Tiefbauämter in Neuruppin - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Bauamt - Tiefbau
2.49 km von Neuruppin
Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin
Telefon:03391355703
E-Mail:stadt@stadtneuruppin.de
Öffnungs­zeiten:Di 7:30-12 Uhr und 13.17:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
(0)
Kreisbauverwaltung Ostprignitz-Ruppin
3.28 km von Neuruppin
Anschrift:Neustädter Straße 14, 16816 Neuruppin
Telefon:033916886092
Fax:033916886071
E-Mail:kreisverwaltung@opr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Neuruppin

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Tiefbauamt
16.02 km von Neuruppin
Anschrift:Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark)
Telefon:03393389644
Fax:03393372907
E-Mail:webmaster@amt-lindow-mark.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
(1)
Tiefbauamt
16.43 km von Neuruppin
Anschrift:Joh.-Seb-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin
Telefon:033932595620
Fax:03393270314
E-Mail:r.baerthel@gemeinde-fehrbellin.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(3)
Tiefbauamt
20.93 km von Neuruppin
Anschrift:Am Markt 1, 16868 Wusterhausen (Dosse)
Telefon:03397987715
Fax:03397987740
E-Mail:achilles@wusterhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(1)
Tiefbauamt
22.31 km von Neuruppin
Anschrift:Marktstraße 22, 14662 Friesack
Telefon:0332354240
Fax:03323542850
E-Mail:s.karle@amt-friesack.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Mi 9-11:30 Uhr
Do 13-16 Uhr
(1)
Tiefbauamt
23.18 km von Neuruppin
Anschrift:Seestr. 21, 16831 Rheinsberg
Telefon:03393155607
Fax:03393155250
E-Mail:stadt@rheinsberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Do 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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