Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Teltowkanal 7, 14513 Teltow |
Telefon: | 03328318565 |
E-Mail: | naturschutz@potsdam-mittelmark.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 033716082301 |
Fax: | 033716089170 |
E-Mail: | umweltamt@teltow-flaeming.de |
Anschrift: | Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam |
Telefon: | 033201442100 |
E-Mail: | infoline@lfu.brandenburg.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381586301 |
Fax: | 03381586304 |
E-Mail: | umwelt@stadt-brandenburg.de |
Anschrift: | Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg |
Telefon: | 034918060 |
Fax: | 034918061590 |
E-Mail: | umwelt@landkreis.wittenberg.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam |
Telefon: | 0331115 |
E-Mail: | Poststelle@Rathaus.Potsdam.de |
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Die Gemeinde Linthe im Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt zwischen Fläming und Baruther Urstromtal. Bekannt ist Linthe vor allem für das ADAC-Fahrsicherheitszentrum. Auch die Dorfkirchen Linthes sind sehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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