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Lohnsteuerhilfe Baruth/Mark (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bischdorfer Chausseestr. 10, 03222 Lübbenau
Telefon:035428716800
Fax:03542403342
E-Mail:ina.krause@vlh.de
Anschrift:Schönefelder Weg 1, 12529 Schönefeld
Telefon:03379447629
Fax:03379447629
E-Mail:sabine.henck@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 74, 03253 Doberlug-Kirchhain
Telefon:0353224033
Fax:0353224033
E-Mail:joachim.heyne@vlh.de
Anschrift:Buchbinderweg 18, 12355 Berlin
Telefon:03066920791
Fax:03066920792
E-Mail:heidemarie.waidick@vlh.de
Anschrift:Schachtelhalmweg 56a, 12524 Berlin
Telefon:03081829693
Fax:03067805023
E-Mail:elfi.herrmann@vlh.de
Anschrift:033200 82646, 14558 Nuthetal
Telefon:03320082646
Fax:03320085635
E-Mail:petra.fritzsche@vlh.de
Anschrift:Grimmingweg 14g, 12107 Berlin
Telefon:03088496866
Fax:03088496867
E-Mail:andrea.krajnovic@vlh.de
Anschrift:Genossenschaftsstr. 15, 03253 Buchhain
Telefon:035327314
Fax:035327314
E-Mail:peter.uthmann@vlh.de
Anschrift:Mloder Str. 19, 03205 Calau
Telefon:03541803141
E-Mail:christina.kschischow@vlh.de
Anschrift:Konrad-Wolf-Allee 1-3, 14480 Potsdam
Telefon:03316260029
Fax:0331625441
E-Mail:simone.mueller@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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