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Fahrschule in Bremen im Branchenbuch


Straßenverkehrs-Genossenschaft Bremen eG im Branchenbuch Bremen

Hansator 5, 28217 Bremen


0421 349770


Der Gewerbeeintrag Straßenverkehrs-Genossenschaft Bremen eG in Bremen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Straßenverkehrs-Genossenschaft Bremen eG

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Seit 1948 steht der Name der SVG Bremen für Zuverlässigkeit, Qualität und Erfahrung in Transport und Logistik, für Verantwortung gegenüber unseren Kunden und unseren Mitarbeitern sowie für die Umwelt und die nachfolgenden Generationen.
Wir bekennen uns zu unserer genossenschaftlichen Struktur und fühlen uns dem Nutzen unserer Mitglieder und Kunden verpflichtet. Diese Philosophie stellen wir in unserem eigenen Wirtschaften über den kurzfristigen Profit.
Mit dem Ziel, Ihre Wettbewerbsposition als Mitglied bzw. als Kunde zu stärken, bieten Ihnen Ihre regionale SVG ortsnahe, kompetente Beratung und Lösungen.

Anschrift

StraßeHansator 5
PLZ, Ort28217 Bremen
Koordinaten53.0882,8.78497
KFZ-Navigation53.089,8.78372

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 16:30
Dienstag08:00 - 16:30
Mittwoch08:00 - 16:30
Donnerstag08:00 - 16:30
Freitag08:00 - 16:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr1948
StichwörterArbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Tankkarten, Transport, Logistik Bremen, Fahrschule Bremen, Maut, Fördermittel, De-minimis
ProdukteLKW Führerschein
DienstleistungenMautservice, Tankkarten-Service, Mandantenbuchhaltung, Fördermittelberatung
Sprachendeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld, Girokarte, Maestro, Rechnung

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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