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Seit 1998 haben Zöllner Polizeibefugnisse und agieren auch als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Seither können die Zollbeamten mehr tun, als nur die Sozialversicherungsausweise zu überprüfen. Insofern ist es auch möglich, gezielte Ermittlungen und verdachtsunabhängige Prüfungen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern durchzuführen.