ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Arbeitsamt - Häufige Fragen

Wann muss man sich spätestens arbeitslos melden?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Entsprechend dem §38 Sozialgesetzbuch III „Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden“ ist die Meldung als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorzunehmen. Die Anzeige, dass man arbeitsuchend ist, kann normalerweise schriftlich, persönlich oder telefonisch erfolgen. Im Rahmen der allgemeinen Meldepflicht als Arbeitsuchender wird empfohlen, sich bei absehbarer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses drei Monate vor dem Arbeitsende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Wenn man sich nicht rechtzeitig, also am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, arbeitslos meldet, ist mit Sperrzeiten für Leistungen zu rechnen.

Antwort bewerten:
(17)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren