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Die Arbeitslosmeldung stellt eine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld dar. Damit diese Leistungen seitens der Arbeitsagentur gezahlt werden, hat die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit zu erfolgen, wobei auch ein früherer Termin (bis zu drei Monate vor der Beschäftigungslosigkeit) möglich ist. Die Meldung ist persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit vorzunehmen. Entsprechende Formulare und Anträge sind in der Behörde zu erhalten. Zu deren Kontaktdaten und Öffnungszeiten gibt es bei ortsdienst.de weitere Informationen.