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Entsprechend dem Sozialversicherungsrecht handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um ein Beschäftigungsverhältnis mit bestimmten sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Besonderheiten. Man spricht normalerweise bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder bei einer kurzfristigen Beschäftigung von einem Minijob. In der Regel ist der Arbeitnehmer im Rahmen des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungsfrei, wobei meist die Rentenversicherungspflicht besteht. Im Allgemeinen trägt bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung der Arbeitgeber auch Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.