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Der Midi-Job stellt ein Beschäftigungsverhältnis dar, welches in der so genannten Gleitzone hinsichtlich des Arbeitsentgeltes anzusetzen ist. Insofern ist von Entgeltgrenzen zwischen 450,01 und 850,00 Euro auszugehen. Im Zuge einer gesetzlichen Änderung stiegen die Entgeltgrenzen des Midi-Jobs um 50,00 Euro, analog zur Lohngrenze des Minijobs. Allgemeine Ziele des Midi-Jobs sind unter anderem die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, die soziale Absicherung der legalen Beschäftigungsmöglichkeit und die optimierende Arbeitsmarktzuführung von Beschäftigten.