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Im Rahmen der Rehabilitationsmedizin werden Behandlungen mit Heilmitteln nicht nur verordnet sondern auch regelmäßig ob ihrer Wirkung kontrolliert. Es handelt sich u.a. um Anwendungen der Physikalischen Therapie etwa in Form von Krankengymnastik oder Physiotherapie und manueller Therapien. Dazu werden Behandlungsverfahren wie Hydrotherapie, Elektrotherapie und Thermotherapie eingesetzt. Auch Verhaltenstherapien und Entspannungsübungen werden vielfach mit physikalischen Therapien kombiniert. Natürlich gehören auch Ergotherapie und Logopädie sowie eine ärztliche psychosomatische Begleitung zum Spektrum der Therapien. Patienten mit Funktions- und Strukturstörungen des Bewegungsapparates werden meist mit Schmerztherapien versorgt. Auch die Verordnung von Hilfsmitteln wie Bandagen, Orthesen, Prothesen, Gehhilfen die der Erhaltung von Mobilität und Selbstständigkeit dienen werden durch die Rehabilitationsmediziner vorgenommen.