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Die Daueraufenthaltskarte weist allgemein ein Daueraufenthaltsrecht für die Familienangehörigen eines EWR-Bürgers aus, die jedoch drittstaatsangehörig sind. Demnach handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung für die freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen eines Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraumes. Es handelt sich hierbei im Allgemeinen nicht um einen förmlichen Aufenthaltstitel, wie dieser im Aufenthaltsgesetz formuliert ist. Dennoch wird die Daueraufenthaltskarte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels ausgegeben. Nähere Informationen zur Daueraufenthaltskarte kann man normalerweise bei der Ausländerbehörde einholen.