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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was für Aufenthaltstitel können in elektronischer Form ausgestellt werden?

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Vor einiger Zeit wurde der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt. Damit soll der Aufenthaltstitel künftig im Scheckkartenformat ausgestellt und nicht mehr als Klebeetikett in den Pass eingeklebt werden. Die elektronische Form wird im Allgemeinen für folgende Formen des Aufenthaltstitels verwendet: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, Daueraufenthaltskarte und Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und deren Familienangehörige. Im Regelfall hat sich seit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels auch die Antragstellung etwas geändert, da nun auch biometrische Daten einbezogen werden.

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