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Das Ausländerzentralregister (AZR) stellt eine Datenbank dar, auf welche die deutschen Ausländerbehörden in der Regel Zugriff haben. Die Verwaltung des Ausländerzentralregisters übernimmt das Bundesverwaltungsamt, während das Register vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Inhalt der Datenbank sind personenbezogene Datensätze zu Ausländern sowohl aus EU-Staaten als auch aus Nicht-EU-Mitgliedsländern. Personen mit einem bestehenden Aufenthaltstitel, die früheren Inhaber eines Aufenthaltstitels und Asylbewerber werden im Ausländerzentralregister gespeichert.