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Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung, die zur Vermögensbildung eines Arbeitnehmers gezahlt wird. Wer z.B. im Rahmen eines Bausparvertrages Geld anlegt, kann über den Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, deren Höhe in der Regel im Arbeitsvertrag bzw. den jeweiligen Tarifbestimmungen festgelegt ist. Der Staat gewährt nun über die Arbeitsnehmersparzulage seinerseits eine zusätzliche Förderung, wobei der Anspruch auf die Zulage nur dann besteht, wenn ein bestimmtes jährliches Einkommen nicht überschritten wird. Geltend gemacht werden kann die Zulage z.B. für:
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- Investmentfonds