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Diese gebührenpflichtige Service-Dienstleistung wird von der zuständigen Meldebehörde in der näheren Umgebung des Wohnorts durchgeführt. Für die Übertragung der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist in den meisten Bundesländern das jeweilige Bürgeramt bzw. das Bezirksamt zuständig, in einigen Fällen auch die Ausländerbehörde. Es ist vorab zu prüfen, welche Behörde den Übertrag vornehmen kann.