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Fremdleistungen eine Bestattung betreffend werden vom Bestatter in Auftrag gegeben und sind bei jedem Trauerfall verschieden. Das betrifft beispielsweise die ortsüblichen Friedhofsgebühren bei den unterschiedlichsten Grabgrößen und Liegezeiten und auch die Kosten für das Krematorium. Auch die Nutzung einer Kapelle oder Trauerhalle kann als Fremdleistung organisiert werden. Weiterhin müssen Leichenschau und Ausstellung des Totenscheins sowie Sterbeurkunden extra bezahlt werden. Der Bestatter kann Traueranzeigen drucken lassen oder Anzeigen in Tages- oder Wochenzeitungen schalten. Blumen- und Kranzbestellungen werden ebenso organisiert wie geeignete Trauerredner und gewünschte Musik. Ebenso fallen natürlich Beisetzungsgebühren an, die dann ebenfalls ortsüblich sind.