 | Kann man sich beim Amt für Geoinformation über Bodenrichtwerte informieren?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Normalerweise ist dies möglich. Die Behörde für Geoinformationen bzw. das Vermessungsamt ist im Regelfall auch für die Bereitstellung von Geodaten verantwortlich. Oftmals werden Bodenrichtwerte zum allgemeinen Geodatendienst der Vermessungsbehörde zusammengefasst. Abhängig vom jeweiligen Vermessungsamt bzw. Bundesland werden Bodenrichtwerte auch online zur Verfügung gestellt, wie dies zum Beispiel beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen von Sachsen-Anhalt der Fall ist. Mittels Angabe der Adresse kann man den allgemeinen Bodenrichtwert entnehmen. Nähere Informationen zur Ermittlung von Bodenrichtwerten kann man sich im Allgemeinen beim jeweiligen Amt für Vermessungswesen und Geoinformation einholen.