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Stadtkasse - Häufige Fragen

Bekommt man automatisch nach einer Spende die Spendenbescheinigung von der Gemeindekasse?

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Eine Spendenbescheinigung oder Zuwendungsbestätigung kann im Allgemeinen dann ausgestellt werden, wenn man eine Zuwendung für gemeinnützige Zwecke ohne eine Gebundenheit an entsprechende Leistungen erbracht hat. Als gemeinnützig können beispielsweise Hilfen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung oder für das Wohlfahrtswesen verstanden werden. Im Allgemeinen gilt, dass man eine Spendenbescheinigung bei der zuständigen Kommunalverwaltung beantragen muss. Oft stellen die Gemeinden/ Städte entsprechende Antragsformulare zur Verfügung. Es ist gängig, dass die Antragstellung für eine Spendenbescheinigung schriftlich erfolgt. Bei eventuellen Fragen zur Gemeinnützigkeit oder zur Spendenbescheinigung kann man sich an die zuständige Gemeindekasse wenden.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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