| Kann man mit der Gemeindekasse Ratenzahlungen für Fälligkeiten beantragen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Gemeindekasse ist im Allgemeinen mit der Überwachung und Durchführung des kommunalen Zahlungsverkehrs von Seiten der Verwaltung betraut. Insofern werden auch Einnahmen und Ausgaben verbucht. Gleichzeitig kann die Gemeindekasse Mahnverfahren bei offenen Fälligkeiten einleiten oder als Vollstreckungsbehörde tätig werden. Sollte man die von der Kassenverwaltung geforderten Gebühren, Abgaben oder Steuern nicht ohne Weiteres bezahlen können, so empfiehlt sich im Allgemeinen die Kontaktaufnahme mit der Kassenverwaltung. Man kann normalerweise eine Ratenzahlung oder auch Stundung mit der Gemeindekasse vereinbaren, wenn dies als Notwendigkeit erscheint. Es ist anzuraten, sich bei Fragen zur eventuell möglichen Ratenzahlung mit der jeweiligen Kassenverwaltung in Verbindung zu setzen.