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Wenn man sich ein Boot ausleiht und dafür ein Entgelt bezahlt, so wird einen Mietvertrag eingegangen, der das Einhalten gewisser Rechte und Pflichten notwendig macht. So muss man als Mieter selbstverständlich dafür sorgen, dass die gemietete Sache – also z.B. ein Ruderboot, ein Tretboot, ein Motorboot oder ein Segelboot – in vertraglich vereinbartem Zustand wieder zurückgegeben wird. Das impliziert in der Regel auch, dass bei auftretenden Schäden unverzüglich mit dem Bootsverleih bzw. bei der Bootsvermietung Kontakt aufgenommen wird.