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Wenn man sich ein Boot bei einer Verleihstation bzw. einer Bootsvermietung ausgeliehen hat, wird – gegen ein entsprechendes Entgelt – ein Boot für eine bestimmte Zeit zum Gebraucht überlassen. Aus dieser Vermietung entstehen beiden Vertragspartner Rechte und Pflichten. So muss man als „Mieter“ des Bootes beispielsweise nicht nur das vereinbarte Entgelt entrichten, sondern auch die gemietete Sache zum Ende einer bestimmten Frist beim Vermieter zurückgeben – und das im vertragsgemäßen Zustand.