Grundsätzlich gilt natürlich die Regelung durch das Jugendschutzgesetz. Hiernach dürfen Jugendliche mit 16 Jahren auch ohne eine Begleitperson mit 16 Jahren in eine Diskothek, sofern:
1. Die Hausordnung und die Veranstaltungsbestimmungen dies zulassen,
2. eine schriftliche Einwilligung seitens der Erziehungsberechtigten mitgeführt wird und
3. der Club oder die Diskothek spätestens um 24 Uhr verlassen wird.
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