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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Kann ich eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude errichten?

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Grundlegend muss der Umweltschutz nicht dem Denkmalschutz entgegenstehen. Bei der Errichtung einer Solar- und Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude gilt es jedoch in aller Regel, dass man sich mit der Denkmalpflegebehörde in Verbindung setzen sollte. Grund dafür ist, dass es sich bei der Anlage einer solchen Solaranlage um einen baulichen Eingriff in das Erscheinungsbild des Denkmals handelt. Von Seiten der unteren Denkmalschutzbehörde ist zu prüfen, in welchem Rahmen diese Maßnahme im Sinne des Umweltschutzes vorgenommen werden kann. Ähnlich wie andere bauliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden, welche beispielsweise der Modernisierung gelten, ist der Anbau einer Photovoltaikanlage genehmigungspflichtig.

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